AMS-Abläufe nicht QS-gemäß

AMS-QS – gibt es das?

Qualitätssicherung bei AMS – gibt es so etwas?
Und wenn ja: Was bedeutet das für die Arbeitssuchenden?

Eigentlich wollte ich einen fundierten Artikel über das Qualitätswesen des AMS erstellen – leider habe ich nur 1 Menschenleben zur Verfügung und der Info-Dschungel ist für Funktionäre und beamtete Menschen gemacht. Wie es der modernen, immer kostenverschlingenderen Verwaltung entspricht, ist jegliche Information in einer Dunstwolke von Bodennebel und Verweisen und Ministerienbeschlüssen verborgen – daher schreibe ich einen polemischen Artikel.

„Qualitätssicherung“, allein der Begriff ist im Deutschen ein Konstrukt der Orwell’schen Neu-Sprach-Sprech – verbinden doch die meisten deutschsprachigen Menschen mit Qualität etwas Hochwertiges, etwas Gediegenes.

In Wirklichkeit bedeutet der Begriff aber nur, dass das, was der Produzent herstellen will, auch hergestellt wird – egal was für ein Müll das ist.

Da dies so ist, kann an dem Vorhandensein und aus der Ausprägung des Qualitätswesens auch auf den Produzenten rückgeschlossen werden. Dieses „Reverse-Engineering“ funktioniert in Bezug auf das AMS auch.

In einem Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar-Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter vom 12.6.2014 wird festgestellt:

[Es] weigert sich der zuständige Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, dem Parlament über die Auftragsvergabe an Schulungsfirmen Auskunft zu geben und verweigert auch jede Qualitätskontrolle im Zusammenhang mit AMS-Kursen” (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00475/fname_354095.pdf)

Was die Herren und Damen Abgeordneten da für die Kurse beklagen, kann auf das ganze AMS ausgeweitet werden. Qualitätssicherung gibt es nur in Form von geförderten Studien für Teilbereiche und als Forderung von zuarbeitenden Stellen. Da gibt es jede Menge von Papier.

Das AMS selbst hält sich für die eigenen Abläufe und Ergebnisse eher bedeckt.

Trotz dieser Bedeckung ist aber zu bemerken, dass etwa die Arbeitssuchenden selbst nur als Rohmaterial für Geschäftsfälle gesehen werden – keinesfalls als Klienten, Kunden oder was auch immer. Zwar gibt es eine Ombudsstelle im Web-Protal, die als Teil eines Qualitätswesen gesehen werden könnte – aber das war es schon.

Es gibt keine Erhebung der Kundenzufriedenheit, keine Einbindung der Betroffen, keine umfassende Information – nichts was einem Stake-Holderprinzip entsprechen würde. Die einzigen, die Eingebunden werden, sind Unternehmungen oder Regierungsstellen.

Propagandistisch werden zwar immer wieder „Betroffenenvertreter“ medial eingebunden – aber auch da immer die gleichen – eigentlich Nicht-Betroffenen: AK, Caritas, Vertreter des Armutsnetzwerkes – kurz: Funktionäre die alles eines gemeinsam haben: Sie sind von den sogenannten Service-Leistungen und Strafexekutionen des AMS eben nicht betroffen.

An dieser Positionierung kann gesehen werden, dass das AMS – das ehemalige Arbeitsamt, das für die Bürger da war, immer mehr zu einem privatwirtschaftlichen Unternehmen der Industrie wird; noch gestütz auf die öffentlich rechtliche Gesetzgebung, um an die Daten des zu vermarktenden Menschenrohmaterials heranzukommen.

Dies kann auch aus der Selbstdarstellung des AMS geschlossen werden. Im Web-Auftritt stellt sich das AMS wie folgt dar:

“Das Arbeitsmarktservice – kurz AMS – ist das führende Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Wir vermitteln Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützen die Eigeninitiative von Arbeitsuchenden und Unternehmen durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung.

Als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts trägt das AMS im Rahmen der Vollbeschäftigungspolitik der Bundesregierung, im Auftrag der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und unter maßgeblicher Beteiligung der Sozialpartner zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit in Österreich bei.

Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom 1. Juli 1994 wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert.” (https://www.ams.at/organisation/ueber-ams/daten-und-fakten)

Also ein Dienstleistungsvermittler, der zusammen mit der Wirtschaftkammer und der Arbeiterkammer Arbeitslosigkeit verhüten und beseitigen soll. Da ist kein Wort mehr von der ehemaligen Verpflichtung, die von Arbeitslosigkeit betroffenen vor Verarmung zu bewahren und den Verpflichtung gegenüber den Versicherten im Rahmen der Arbeitslosenversicherung nachzukommen.

Das AMS ist also praktisch ein Teil der Industriellenvereinigung (die AK lasse ich da einmal weg, weil die im Zuge der Privatisierungen ohnedies immer weniger zu reden hat) – und das erklärt auch das Fehlen einer ausgewiesenen Qualitätssicherung: Das geht den menschlichen Rohmaterial einfach nichts an. Oder soll da Ausgewiesen werden, dass das Abdrängen von schwer vermittelbaren Menschen in die Armut ein gültiges AMS-Vorgehen zur Reduzierung der Arbeitslosenzahlen ist – was würden sich denn da die Betroffenen, die ja auch (noch) Wähler sind, denken ?

Graz. 14.1.2020, W.Friedhuber

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