Mitgliedschaft und Engagement

2019-01-22_amsel-flyer

Unser AMSEL-Flyer informiert allgemein über unsere Aktivitäten, Forderungen und so manches mehr.

Ausgehend vom Standort in der steirischen Landeshauptstadt

bietet der Verein AMSEL

von und für Erwerbslose

  • Einzelgespräche als kostenfreie Möglichkeit zur persönlichen Stärkung inklusive
  • Rechtsinformation und
  • politisches Lobbying als adäquate Form des Mitredens und der gesellschaftlichen Beteiligung an sozialen Gestaltungsprozessen

Unsere gemeinsame Zukunft sehen wir in einer verbesserten Rechtslage für unfreiwillig erwerbslos Gemachte. Dafür kämpfen wir ebenso, wie für eine Behördenpraxis, die den Bedürfnissen von Erwerbsarbeitslosen entspricht: nicht hoheitlich diktierend, sondern auf Augenhöhe von Mensch zu Mensch. Dann sind auch die sozialen Men­schenrechte beim Souverän (Herrscher*in) unserer Demokratie angekommen.

Ein Blick zurück in die AMSEL-Geschichte

2018-02-28_was-ist-eine-selbstvertretungsorganisationDer Verein AMSEL wurde im November 2006 als parteiunabhängige Selbst(vertretungs)organisation gegründet, damit – zumeist unfreiwillig – Erwerbslose eine Stimme bekommen.

Zur Zeit der Gründung gab es keine Selbst(vertretungs)organisation von und für Erwerbsarbeitslose in der Steier­mark. In vielen österreichischen Bundesländern gibt es auch mehr als 10 Jahre danach noch keine vergleichbare Einrichtung. Sozial Schwachgemachte kämpfen selbst um ihr Recht auf Teilhabe am sozialen Leben und damit gegen ihre Ausgrenzung mit System oder Diskriminierung im Alltag! Dazu Robert Sommer – Mitbegründer und langjähriger Redakteur der Wiener Straßenzeitung Augustin – in einem Interview für das Südwind Magazin im April 2017:

2018-02-22_suedwind_april-2017_robert-sommer_rand-wird-bewusst-reproduziert

Robert Sommer über den Lohndruck am sozialen Rand einer Leistungsgesellschaft: „Wer marginalisiert ist, arbeitet für jeden Lohn.“

Weiterhin aktuelle Gefährdungslage

Jahrzehnte später werden die Betroffenen leider noch immer viel zu wenig gehört. Die Partizipation von Arbeitslosen in der Politik und in Gremien der Sozialpartnerschaft ist mangelhaft oder gar nicht vorhanden. Dies kann letzten Endes auch eine vermeintlich

2018-02-20_ulrich-brand_markus-wissen_imperiale-lebensweise

Richard Wilkinson gemäß irrt die Mittelklasse, wenn sie meint, in zunehmend ungleicheren Gesellschaften von den sozialen Problemen „der unteren Bevölkerungsschichten“ verschont zu bleiben.

beständige Demokratie gefährden. Deshalb braucht es die AMSEL als Interessensvertretung, nicht „nur“ für Menschen am sozialen Rand, sondern auch für die Mitte der Gesellschaft.

 

2018-02-22_AMSEL-Motto_jetzt-reden-wir-mit
Über weitere Details zum Verein AMSEL informiert diese Selbstbeschreibung aus dem Februar 2018

Interessiert an unseren Aktivitäten?

Dann gib uns im nachfolgenden Formular deine Daten bekannt oder lass dich per Newsletter regelmäßig informieren. Wenn du uns in Graz besuchen möchtest, dann suche in unserem Kalender nach unserem 14-tägigen „AMSEL Treff“.

Der Verein AMSEL bietet auch noch die Möglichkeit (siehe Statuten), sich als Vereinsmitglied zu engagieren. Unser bisheriges soziales und gesellschaftspolitisches Engagement zur 2018-02-13_Tiefenindoktrination_unsichtbarmachen-alternativer-demokratiekonzeptionenSicherung des sozialen Friedens sucht deine Unterstützung:

 

Ordentliches Mitglied

Wer als Privatperson vorwiegend das soziale Engagement der AMSEL fördern möchte ist sowohl mit dem eigenen persönlichen Einsatz, als auch – wenn finanziell möglich – mit einem jährlichen Beitrag von € 10,– herzlich willkommen.

Förderndes Mitglied

Diese Form der Beteiligung an den gesellschaftspolitischen Leistungen des AMSEL-Teams wird engagierten Menschen ebenso angeboten wie zivilgesellschaftlich motivierten Unternehmen oder Organisationen. Ab einem EURO pro Monat sind Sie dabei.

Freiwillige Spenden

Wem eine formelle Mitgliedschaft zu verbindlich ist und wer die Leistungen des Vereins AMSEL dennoch materiell fördern möchte, zahlt unverbindlich und freiwillig auf dieses Konto AT54 6000 0005 1001 8389 bei der BAWAG-PSK. Wir ersuchen um regelmäßige Spenden, da unsere Arbeit auch morgen noch wertvolle Dienste für UNS erbringen soll. Herzlichen Dank!

Ehrenamtliches Engagement

Das AMSEL-Team möchte sich erweitern und sucht laufend Interessierte für konkretes ehrenamtliches Handeln. Dieses muss sich nicht auf den Sitz des Vereins in Graz beschränken, sondern kann auch bewusstseinsbildende Arbeit in ganz Österreich umfassen.

Wie immer Deine/Ihre Entscheidung nun ausfällt: wir freuen uns mächtig über jeden Zuwachs! Wer sich für die formelle Mitgliedschaft interessiert sendet uns dieses Formular ausgefüllt zu:

 


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Anhang

Auszug aus den Statuten mit Bezug auf die Mitgliedschaft:

§ 4 Arten der Mitgliedschaft
(1) Ordentliche Mitglieder.
(2) Außerordentliche oder Fördernde Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit ideell oder materiell unterstützen und fördern.
(3) Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein dazu ernannt werden.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Die Ordentliche Mitgliedschaft kann nur von physischen Personen erworben werden. Über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entscheidet auf deren Ansuchen ausschließlich der Vorstand, einstimmig und endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Eine Berufung ist nicht zulässig.
(2) Außerordentliche bzw. Fördernde Mitglieder können physische und juristische Personen werden. Über deren Aufnahme entscheidet der Vorstand ebenfalls einstimmig und endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Eine Berufung ist nicht zulässig.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt bei physischen Personen durch deren Tod, bei juristischen Personen durch deren Auflösung, bei beiden durch deren freiwilligen Austritt, sowie durch einen einstimmigen Beschluss des Vorstands (nicht stimmberechtigt ist das eventuell betroffene Mitglied).
(2) Der freiwillige Austritt kann jederzeit erfolgen, ist jedoch dem Vorstand mindestens einen Monat vorher schriftlich anzuzeigen und wird bei Organen des Vereins erst durch die Neubestellung wirksam.
(3) Die Beendigung durch Vorstandsbeschluss ist dem betreffenden Mitglied schriftlich mitzuteilen. Eine Berufung dagegen an die Generalversammlung ist zulässig. Bis zur Entscheidung der Generalversammlung ruhen die Mitgliedsrechte.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und das passive Wahlrecht steht nur den Ordentlichen Mitgliedern zu.
(2) Alle Mitglieder sind berechtigt, die vereinseigenen Serviceleistungen, Einrichtungen und Produkte bevorzugt zu nutzen.
(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, worunter Ansehen und Zweck des Vereins leiden könnten. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten und sind zur pünktlichen Entrichtung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Art und Höhe verpflichtet.
2018-04-12_AMSEL-Postkarte_Wir-kaempfen-fuer_RS
„Nach wie vor wurde die bereits im Menschenrechtsbericht 2009 ausgesprochene Empfehlung betreffend die Einbeziehung, Anhörung und Berücksichtigung der Anliegen von Erwerbsarbeitslosen seitens der Grazer und steirischen AMS-Leitung nicht umgesetzt.“ (aus dem Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2013, S 78)
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