AMS-Algorithmus – Automaten klassifizieren Menschen.

AMS-Integratin
Menschensortierer

Der Disput über den AMS-Algorithmus wogt hin und her: „Dient nur den AMS-Kundinnen und Kunden“ vs. „ist ein eine Missachtung von Menschen“.

Was hat es mit dem Algorithmus auf sich?

  • Was tut er?
  • Wozu dient er?

Problemdarstellung

Mit dem AMS-Algorithmus sollen die arbeitssuchenden Menschen (als AMS-Kundinnen und Kunden bezeichnet) in 3 Klassen eingeteilt werden.

Als Einteilungskriterien werden folgende persönliche Merkmale verwendet:

Personaldaten:

  • Geschlecht
  • Alter
  • Staatsbürgerschaft
  • Ausbildung
  • Betreuungspflichten
  • gesundheitliche Einschränkungen

Bisherige Erwerbsverlauf und vorangegangenen AMS-Geschäftsfälle:

  • den bisherigen Beruf
  • das Ausmaß der Beschäftigung
  • die Häufigkeit und die Dauer von Geschäftsfällen und
  • den etwaigen Maßnahmeneinsatz
  • den Typ des regionalen Arbeitsmarktgeschehens.

(Siehe: http://www.forschungsnetzwerk.at/downloadpub/arbeitsmarktchancen_methode_%20dokumentation.pdf )

Daraus wird die Chance geschätzt, dass die jeweilige Kundschaft (die Arbeitssuchenden) wieder eine Anstellung bekommen.

Die Chancen bilden 3 Klassen:

  • Personen mit hohen Vermittlungs-Chancen
  • Personen mit nieder Vermittluns-Chancen
  • Übrige Arbeitssuchende

Diese Bewertung bildet dann die Grundlage für die AMS-Beratung (AMS positioniert sich den Klienten gegenüber als Beraterin).

AMSEL Standpunkt

Generell lehnt AMSEL die Einteilung von Menschen in Klassen ab – erst Recht durch eine Serviceorganisation, die eigentlich Dienste für diese Menschen erbringen soll.

Die Bewertung der Menschen und ihre Einstufung in Klassen durch eine Serviceorganisation, die damit praktisch in die Lebensplanung der Betroffenen eingreift stellt nach AMSEL-Verständnis eine Entwürdigung des Menschen dar.

Im Speziellen wird das Vorgehen des staatlichen Dienstleisters noch dadurch verschärft, dass die Menschen maschinell in Klassen eingeteilt werden.

Soweit so klar, ab nun wird es aber kompliziert.

Der Algorithmus selbst ist fragwürdig

Zu der generellen Ablehnung von AMSEL der Menschenklassenbildung durch die Verwaltung kommen zum AMS-Vorgehen aber noch viele Detailkritikpunkte hinzu:

  • Vieles zum Algorithmus ist fragwürdig, unklar, widersprüchlich.
  • Was der Algorithmus eigentlich bezwecken, wo die Verbesserung zum Jetzt liegen soll, ist in den bisherigen Erklärungen nicht ersichtlich.
  • Die Datenschutzlage ist unklar.

Die offenen Punkte für AMSEL sind:

  • Welche Datenbestände sind als Datenbasis vernetzt (was bildet das DWH)?
  • Was soll der Algorithmus überhaupt bewirken?
  • Enthält der Algorithmus diskriminierende Elemente?
  • Ist das Vorgehen des AMS demokratiepolitisch vertretbar?
  • Warum sind die Publikationen zum Algorithmus so lückenhaft und widersprüchlich?

(siehe auch: https://epicenter.works/content/epicenterworks-veroeffentlicht-details-zum-ams-algorithmus)

Die Details

Die Details der konkreten Klassenbildung sind verborgen. Der Algorithmus bezieht seine Daten aus einem sogenannten „Data Warehouse“ (DWH). Als Data-Ware-House wird ein Verbund unterschiedlicher Datenquellen – etwa AMS-Datenbank mit Datenbank des Sozialministeriums und Datenbank des Innenministeriums usw. – bezeichnet. Welche Datenbestände das DWH bilden werden, ist bisher nicht ersichtlich. Dadurch ist rechtlich vieles unklar:

Die Darlegung der Parameter ist widersprüchlich. So wird der Bewertungsalgorithmus einerseits als binäre, also als Ergebnis mit 2 Zuständen dargestellt, anderseits sind die herangezogenen Parameter aber Fließpunktwerte, also ganz normale Dezimalzahlen.

Zudem ist die beabsichtigte Bewertung 3-wertig und nicht binär. Es sollen ja die Gruppen

  • Kurze Arbeitslosigkeit (H)
  • mittlere Arbeitssuchzeit
  • schwer Vermittelbar (N)

identifiziert werden. Wie dies mit einem dichotonen, also zweiwertigen, Funktionsergebnis gelingen soll, ist unklar.

Was es für die betroffenen Menschen bedeutet, in die Klasse N (schwer vermittelbar) eingestuft zu werden, dazu sind die Aussagen nicht befriedigend. Hr. Kopf stellt das meist so dar, dass für diese Gruppe besondere Förderung, etwa für Frauen, vom AMS geleistet wird. Wie und welche Förderung das sein soll ist aber nirgends ersichtlich. Es gibt aber auch die Befürchtung, dass diese „besondere Förderung“ in einer Auslagerung an eine private Job-Vermittlung besteht.

In diesem Zusammenhang erhebt sich auch die Frage, ob die Bewertung als „weiblich“ oder „männlich“ mit anschließender Konsequenz fü die Arbeitsvermittlung eine Diskriminierung darstellt?

Weitere Fragen sind:

  • Kann der lokale Mix aus Firmen wirklich als Nachteil dem Arbeitssuchenden angerechnet werden?
  • Ist das AMS so mir nichts dir nichts dazu berechtigt, seine Tätigkeitsagenden weiter zu privatisieren und die Beratung der Gruppe „N“ an Jobvermittler auslagern?
  • Wie wirken sich häufige Job-Wechsel auf die Klassenzuordnung aus?
  • Ergeben sich aus der Einstufung in die Klasse „N“ für die Betroffenen weitere Nachteile z.B. keine Fördermittel für gewünschte Kurse und Aufschulungen (etwa: einen Hauptschul- oder Lehrabschluss nachholen)

Auch wenn amtliche Stellen auf die Urgenz zur Klärung der Unklarheiten inzwischen eher ungehalten reagieren – die Stellen stehen auf dem Standpunkt, alles gesagt zu haben – ist für die Betroffenen bei Weitem nicht alles klar.

Zum Teil agiert das AMS auch schon jetzt, ohne Algorithmus sehr grenzwertig, in dem es Menschen an Privat-Institute – manchmal sogar ohne Rückfragen bei den Betroffenen – weiterleitet. Die Inbetriebnahme des Algorithmus zur Menschenklassifikation geht diesen Weg weiter. Das AMS entfernt sich damit immer mehr von den Lebensinteressen der Arbeitssuchenden.

Unklarheit entsteht auch durch die Aussagen seitens AMS selbst. So sagt etwa Johannes Kopf, dass durch den Algorithmus nur für die BeraterInnen Richtgrößen erstellt werden (siehe: https://www.derstandard.at/story/2000109016415/johannes-kopf-frauen-profitieren-vom-ams-algorithmus ). Andere Aussagen sprechen davon, dass die Menschen in der dritten Kategorie an private Jobagenturen ausgelagert werden.

Das AMS steht auf dem Standpunkt, dass über das Verfahren die Öffentlichkeit ausreichend informiert wurde. Der Algorithmus zur Bewertung von Arbeitslosen wird daher 2020 in Betrieb gehen (siehe: https://futurezone.at/netzpolitik/ams-gibt-gruenes-licht-fuer-bewertung-von-arbeitslosen-durch-algorithmus/400607894 )

Das AMS-Arbeitsmartkchancen-Modell

(Quelle: http://www.forschungsnetzwerk.at/downloadpub/arbeitsmarktchancen_methode_%20dokumentation.pdf )

Die Software, die das AMS bei der Weiterverarbeitung ihrer Geschäftsfälle unterstützen soll wird „AMS-Arbeitsmarktchancen-Modell“ genannt. Die betroffenen Menschen die eigentlich beraten werden sollen, bilden die „Geschäftsfälle“. Ziel ist es, die Geschäftsfälle, also die Anzahl und Dauer der AMS-Zuständigkeit, zu minimieren.

Die Stellenvermittlung wird als „Integration“ bezeichnet.

Allein an dieser Terminologie ist zu sehen, dass das Verfahren abzulehnen wäre. Es geht nicht mehr um Ausbildung, um Berufswahl, um Berufswünsche, nicht um Lebensgestaltung, sondern es geht um eine Firmenlandschaft, in die verfügbares Arbeitskräftepotential integriert wird. Der arbeitslose Mensch wird zum „Zuwanderer“ in die Wirtschaftswelt, der sich in diese erst wieder integrieren muss (oder wird die Arbeitswelt rein auf Zuwanderer umgestellt?). Die Rechte scheinen nur mehr bei den Firmen zu liegen. Es entsteht ein hierarchisches Menschenbild:

  1. Die Menschen: Wirtschaftstreibende, die legen die Lebenswelt fest.
  2. Die Menschen erster Klasse = Menschen in Arbeitsverhältnissen, die also für Firmen brauchbar sind.
  3. Brauchbare Menschen: Menschen die die Arbeit nur kurzzeitig verlieren.
  4. Problematische Menschen: Menschen die wieder integriert werden müssen.
  5. Unbrauchbare Menschen: Menschen die Integrationsproblem in die Wirtschaftswelt haben.

Menschen der Menschenklasse 3 – 5 werden vom AMS so gut es geht wieder in die Lebenswelt der „wahren Menschen“ integriert. Sie bilden die Geschäftsfälle des AMS.

Die Software teilt diese Geschäftsfälle in 3 Klassen der Integrationschancen ein:

– Gruppe H (hohe Chancen):

Gruppe, die kurzfristige Jobchancen hat.
Kenngröße: 90 Beschäftigungstage in 7 Monaten.

Diese Gruppe bekommt einen hohen IC-Wert (Integrations-Chancen-Wert)

– Gruppe N (niedrige Chancen):

Gruppe der kaum Vermittlungschancen zugestanden werden.

Kenngröße: 180 Beschäftigungstage in 2 Jahren.

Diese Gruppe bekommt einen niedrigen IC-Wert.

Die Gruppe dazwischen

Alle die weder als N noch als H klassifiziert werden, bilden die dritte Gruppe.

Der Sinn des Klassifizierungsverfahrens.

Folgt man der Konzeptbeschreibung, so scheint der Sinn zu sein, die Tätigkeit des AMS auf konkrete Beine zu stellen, also lediglich ein Prognosetool zu haben, dessen Validität bekannt ist.

So ist im Konzept dargelegt, wie mit mehr oder minder begründeten Schätzungen und Klassenbildungen begonnen wird, und im Nachhinein die Validität dieser Prognosen geprüft wird.

Je nach Treffsicherheit werden dann die Parameter und Gewichtungen des Verfahrens angepasst. Dies ist vermutlich auch einer der Gründe, warum das AMS keine genaueren Angaben zum Verfahren machen will – sie sind noch nicht bekannt.

Gegen ein Tool, das als Prognose der Arbeitsmarktlage dient, wäre auch aus Sicht von AMSEL nichts einzuwenden – allein der Ansatz, die Terminologie und die nicht immer guten Erfahrungen mit dem AMS in der Vergangenheit lassen Zweifel an der Harmlosigkeit erwachsen.

Zudem muss das AMS inzwischen ja genügend statistische Daten haben, um seinen Arbeitsanfall und Kursbedarf zu kennen. Falls da noch Zahlen fehlen, so sind die doch eher aus der Wirtschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung zu erheben – und nicht von den Arbeitssuchenden.

Es bleibt also die, aus Sicht der AMSEL begründete Vermutung, dass der Algorithmus wieder gegen die Schwächsten eingesetzt wird – gegen die Arbeitssuchenden.

(Siehe auch https://futurezone.at/meinung/dem-ams-algorithmus-fehlt-der-beipackzettel/400636022)

Graz, 7.10.2019, Friedi

4 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar